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Salicylsaeure
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Salicylsaeure

Synonyme: 2-Hydroxybenzoesäure, o-Hydroxybenzoesäure
Chemische Formel: HOC6H4COOH
Molekulargewicht: 138.1
CAS-Nr.: 69-72-7
RTECS-Nr.: VO0525000
EINECS-Nr.: 200-712-3
Umweltgefahren: Schwach wassergefährdend (WGK 1).
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt. MAK nicht festgelegt (1998)
Sublimationspunkt: 76 °C
Schmelzpunkt: 159 °C
Flammpunkt: 157 °C
Selbstentzündungstemperatur: 540 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.4
Löslichkeit in Wasser: Unlöslich

Eigenschaften: Das farblose, kristalline Pulver ist brennbar. In einer fein verteilten Form mit der Luft kann der Stoff explosibel sein (Staubexplosion). In einer wässrigen Lösung ist der Stoff eine schwache Säure und reagiert mit starken Oxidationsmitteln.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Augen, die Atemwege und die Haut. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Nach einer oralen Aufnahme kommt es zu Übelkeit, Erbrechen und Ohrensausen. Eine inhalative Aufnahme bewirkt einen Husten, Halsschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und ein Ohrensausen. Bereits nach kurzen Einwirkungen sind Schädigungen des zentralen Nervensystems und des Säure-Basen-Haushaltes möglich. Es kann zur Entwicklung eines Tremors oder eines Deliriums kommen. Nach einem wiederholten oder länger andauernden Kontakt ist eine Dermatitis und / oder Sensibilisierung möglich.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Patient nicht erbricht, da eine Aspiration auf jeden Fall verhindert werden muss. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P2-Filter haben.

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Copyright © 2007 Ralf Rebmann
Stand: 02. November 2007

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