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Simazin
Eigenschaften: Das farblose, kristalline Pulver ist brennbar und hat einen charakteristischen Geruch. In einer fein verteilten Form mit der Luft kann der Stoff explosibel sein (Staubexplosion). Schütten, Fließen oder ähnliches der trockenen Substanz kann zu einer elektrostatischen Aufladung führen. Unter dem Einfluss von Licht, Wasser, Basen und Säuren zersetzt sich der Stoff. Beim Erhitzen bilden sich toxische Gase. Die Lösemittel in den Handelsprodukten können die chemischen, physikalischen und toxikologischen Angaben komplett verändern. Symptomatik: Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und reizt die Augen. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Eine orale oder inhalative Aufnahme führt zu abdominellen Krämpfen, Kopfschmerzen, Schweißausbrüchen und eine Dyspnoe. Bereits nach kurzen Einwirkungen sind Schädigungen des Nervensystems möglich. Nach einer wiederholten oder länger andauernden Einwirkung kann eine Sensibilisierung ausgelöst werden. Nun sind auch Schädigungen des Blutes, der Leber und der Nieren möglich. Es kann zu genetischen Schäden kommen. Im Tierversuch wurde eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit festgestellt. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Bei einer oralen Aufnahme erhält der Patient 1 Gramm medizinische Kohle pro Kilogramm Körpergewicht. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P2-Filter haben. Vor allem Schwangere sollen den Kontakt mit dem Stoff vermeiden. |
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