|
Ammoniumhydroxid 10 - 35 %ige Loesung
Eigenschaften: Die farblose Lösung von Ammoniak in Wasser ist nicht brennbar und hat einen stechenden Geruch. Die starke Base ist korrosiv und reagiert heftig mit Säuren. Viele Metalle werden angegriffen. Dabei bilden sich brennbare Gase (Wasserstoff). Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und ätzt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. An den Augen kommt es zu Rötungen, Schmerzen, Verbrennungen, Verätzungen und einem verschwommenen Blick. Auf der Haut bewirkt der Stoff Schmerzen, Rötungen, Blasenbildungen, Verätzungen und schwere Verbrennungen. Nach einer oralen Aufnahme kommt es zu Verätzungen, Erbrechen, Halsschmerzen, abdominellen Schmerzen und Krämpfen. Inhalativ aufgenommen bewirkt der Stoff ein brennendes Gefühl, Halsschmerzen, einen Husten und eine Dyspnoe. Bei der Inhalation größerer Mengen kann es zu einer Schwellung des Larynx und Entzündungen der Lunge und der Atemwege kommen. Alle Symptome können auch erst nach einer Latenzzeit auftreten. Eine wiederholte oder länger andauernde Einwirkung kann die Lunge schädigen. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Das Auslösen von Erbrechen ist kontraindiziert. Zur Reduzierung der ätzenden Wirkung sollte der Patient ca. 300 ml Wasser zu trinken bekommen. Mit dieser Menge wird die Speiseröhre abgespült. Eine Verdünnung zur Änderung des pH-Wertes ist nicht möglich. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden. Der Gefahrenbereich ist zu verlassen und ein Fachmann (Feuerwehr) muss die Gefahr einschätzen. |