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Ammoniumchlorid
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Ammoniumchlorid

Synonyme: Ammoniummuriat, Ammoniaksalz
Chemische Formel: NH4Cl
Molekulargewicht: 53.5
CAS-Nr.: 12125-02-9
RTECS-Nr.: BP4550000
EU-Nr.: 017-014-00-8
EINECS-Nr.: 235-186-4
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren: Schwach wassergefährdend (WGK 1).
EU Einstufung: Xn
R-Sätze: 22-36
S-Sätze: (2-)22
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV als Rauch: - ppm; 10 mg/m3 (TWA); 20 mg/m3 (STEL) (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Sublimationspunkt: 350 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.5
Löslichkeit in Wasser: Gut

Eigenschaften: Die weißen hygroskopischen Kristalle oder das Pulver ist nicht brennbar. Mit Silbersalzen bilden sich stoßempfindliche Verbindungen. Beim Erhitzen, beim Verbrennen und bei einem Kontakt mit konzentrierten Säuren, starken Basen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei korrosive, toxische Dämpfe (Ammoniak, Chlorwasserstoff, Stickoxide). In einer wässrigen Lösung ist der Stoff eine schwache Säure. Mit Ammoniumnitrat und Kaliumchlorat kommt es zu einer heftigen Reaktion. Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr. Kupfer und Kupfer-Legierungen werden angegriffen.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Nach einer oralen Aufnahme kommt es zu Übelkeit, Erbrechen und Halsschmerzen. Inhalativ aufgenommen kommt es zu einem Husten.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch.

Vorsichtsmaßnahmen: Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P2-Filter haben.

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Stand: 02. November 2007

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