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1,3,5-Trichlorbenzol
Eigenschaften: Die farblose Flüssigkeit oder die weißen bis gelben Kristalle sind brennbar und haben einen charakteristischen Geruch. Beim Verbrennen oder beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei sehr toxische und korrosive Dämpfe (Chlor, Chlorwasserstoff, Phosgen). Mit Oxidationsmitteln erfolgt eine heftige Reaktion. Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und wirkt auf die Augen, die Haut und die Atemwege ätzend. Eine Einwirkung auf die Augen ist durch eine Rötung und Schmerzen zu erkennen. Auf der Zeit zeigt sich eine Rötung und eine Schorfbildung. Nach länger andauernder oder wiederholter Einwirkung wird die Haut entfettet. Eine orale Aufnahme löst Übelkeit und Erbrechen aus. Nach einer inhalativen Aufnahme hat der Patient Halsschmerzen und einen Husten. Die Symptome können verzögert auftreten. Als schlimmste inhalatorische Folge kann ein toxisches Lungenödem auftreten. Dieses ist mit Kortison, auf jeden Fall auch präklinisch, zu therapieren. Die Gesundheitseffekte basieren auf den Erfahrungen bei 1,2,4-Trichlorbenzol. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Patient nicht erbricht, da eine Aspiration auf jeden Fall verhindert werden muss. Das Auslösen von Erbrechen ist kontraindiziert. Zur Reduzierung der ätzenden Wirkung sollte der Patient ca. 300 ml Wasser zu trinken bekommen. Mit dieser Menge wird die Speiseröhre abgespült. Eine Verdünnung zur Änderung des pH-Wertes ist nicht möglich. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P3-Filter haben. |