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Methylisocyanat
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Methylisocyanat

Synonyme: Isocyanatomethan, Isocyansäuremethylester, MIC
Chemische Formel: CH3NCO
Molekulargewicht: 57.1
CAS-Nr.: 624-83-9
RTECS-Nr.: NQ9450000
UN-Nr.: 2480
EU-Nr.: 615-001-00-7
EINECS-Nr.: 210-866-3
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren: Die Substanz darf aufgrund ihrer Schadwirkung auf Säugetiere unter KEINEN Umständen in die Umwelt freigesetzt werden.
EU Einstufung: F+, T
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 6.1, UN Zusatzgefahren: 3, UN Verpackungsgruppe: I
R-Sätze: 12-23/24/25-36/37/38
S-Sätze: (1/2-)9-30-43-45
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV als TWA: 0.02 ppm; 0.047 mg/m3 (Hautresorptiv) (ACGIH 1993/94). MAK: 0.01 ppm; 0.024 mg/m3; I; Sh; D (1997)
Siedepunkt: 39 °C
Schmelzpunkt: -45 °C
Flammpunkt: c.c. -7 °C
Selbstentzündungstemperatur: 535 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 0.96
Löslichkeit in Wasser: Reagiert
Explosionsgrenzen, Vol% in Luft: 5.3 – 26

Eigenschaften: Die leichtentzündliche, flüchtige, farblose Flüssigkeit hat einen stechenden Geruch. Gemische des Stoffes und der Luft sind explosibel. Da das Gas schwerer als die Luft ist kann es sich am Boden ausbreiten. Somit ist auch eine Fernzündung möglich. Bei einem Kontakt des Stoffes mit Wasser oder Katalysatoren und beim Erhitzen besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr. Unter dem Einfluss von Wasser oder Katalysatoren und beim Erhitzen polymerisiert der Stoff. Beim Erhitzen zersetzt sich die Substanz und bildet dabei toxische Gase (Cyanwasserstoff, Stickoxide). Mit starken Oxidationsmitteln erfolgt eine Reaktion. Mit Alkohol, Aminen, Eisen, Kupfer, Stahl, Säuren, Wasser, Zinn, Zink und den entsprechenden Legierungen erfolgt eine heftige Reaktion. Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr. Beschichtungsmaterialien, Gummi und Kunststoffe werden angegriffen. Eine Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes ist durch den Geruch nicht feststellbar.

Symptomatik: Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und ätzt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. An den Augen kommt es zu Schmerzen, Verbrennungen, Verätzungen und Sehbeeinträchtigungen. Auf der Haut verursacht der Stoff Schmerzen, Verbrennungen und Verätzungen. Eine orale Aufnahme führt zu Übelkeit, Erbrechen, abdominellen Krämpfen, Halsschmerzen und Verätzungen. Eine inhalative Aufnahme führt zu Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Verätzungen, Halsschmerzen, einem Husten, einer Dyspnoe und Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit. Die Symptome können verzögert auftreten. Als schlimmste inhalatorische Folge kann ein toxisches Lungenödem auftreten. Dieses ist mit Kortison, auf jeden Fall auch präklinisch, zu therapieren. Die Einwirkung des Stoffes kann letal enden. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt kann eine Sensibilisierung auslösen. Nach einer wiederholten oder länger andauernden Einwirkung führt zu einer Schädigung der Lunge. Eine Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes ist durch den Geruch nicht feststellbar.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Bereits bei einem Verdacht auf ein toxisches Lungenödem erhält der Patient Kortison inhalativ und parenteral. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Das Auslösen von Erbrechen ist kontraindiziert. Zur Reduzierung der ätzenden Wirkung sollte der Patient ca. 300 ml Wasser zu trinken bekommen. Mit dieser Menge wird die Speiseröhre abgespült. Eine Verdünnung zur Änderung des pH-Wertes ist nicht möglich. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Das Entstehen von einem Nebel ist unbedingt zu vermeiden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden. Der Gefahrenbereich ist zu verlassen und ein Fachmann (Feuerwehr) muss die Gefahr einschätzen.

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Stand: 02. November 2007

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