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Bariumchlorat
Eigenschaften: Das farblose, kristalline Pulver ist brandfördernd. In einer fein verteilten Form mit der Luft kann der Stoff explosibel sein (Staubexplosion). Beim Erhitzen oder beim Verbrennen kommt es zu einer heftigen Zersetzung, bei der toxische, brennbare Dämpfe (u.a. Sauerstoff) gebildet werden. Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr. Mit ammoniakhaltigen Stoffen, Metallpulver, organischen Verbindungen, Reduktionsmitteln und Schwefelsäure bildet der Stoff stoßempfindliche Verbindungen. Mit brennbaren und reduzierenden Stoffen erfolgt eine Reaktion. Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Eine Einwirkung auf die Augen ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Eine orale oder inhalative Aufnahme bewirkt Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, abdominelle Schmerzen und Krämpfe, Halsschmerzen, ein brennendes Gefühl, Schwindel, eine Mattigkeit, kardiale Arrhythmien, eine Dyspnoe und eine zentrale und periphere Zyanose. Bereits nach einer kurzen Einwirkung sind Schädigungen an vielen Organen und Organsystemen möglich. Es kann sich eine Methämoglobinämie entwickeln. Alle Symptome können erst nach einer Latenzzeit auftreten. Die Einwirkung des Stoffes kann letal enden. Nach einer wiederholten oder länger andauernden Einwirkung können sich Lähmungen darstellen, die aber erst nach einigen Stunden auftreten. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden. |