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Bromchlormethan
Eigenschaften: Die farblose bis gelbe Flüssigkeit ist nicht brennbar und hat einen charakteristischen Geruch. Beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei korrosive und sehr toxische Dämpfe (Bromwasserstoff, Chlorwasserstoff, Phosgen). Aluminium, Magnesium, Stahl und Zink werden angegriffen. Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ aufgenommen werden. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung zu erkennen. Die Haut wird ausgetrocknet. Nach einer oralen oder inhalativen Aufnahme zeigt der Patient Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit und Bewussteinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit. Die Symptome können verzögert auftreten. Als schlimmste inhalatorische Folge kann ein toxisches Lungenödem auftreten. Dieses ist mit Kortison, auf jeden Fall auch präklinisch, zu therapieren. Bereits nach kurzen Einwirkungen sind Schädigungen des zentralen Nervensystems und des Blutes möglich. Es bildet sich Carboxyhämoglobin. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt mit dem Stoff kann eine Dermatitis auslösen. Nun sind auch Schädigungen der Lunge, der Leber und der Nieren möglich. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Bereits bei einem Verdacht auf ein toxisches Lungenödem erhält der Patient Kortison inhalativ und parenteral. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Patient nicht erbricht, da eine Aspiration auf jeden Fall verhindert werden muss. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen A / P2-Filter haben. |