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n-Butylacetat
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n-Butylacetat

Synonyme: Essigsäure-n-butylester
Chemische Formel: C6H12O2
Molekulargewicht: 116.2
CAS-Nr.: 123-86-4
RTECS-Nr.: AF7350000
UN-Nr.: 2618
Index-Nr.: 607-025-00-1
EINECS-Nr.: 204-658-1
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren:  Schädlich für Wasserorganismen. Schwach wassergefährdend (WGK 1).
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 3, UN Verpackungsgruppe: III
R-Sätze: 10
S-Sätze: (2)
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV: 150 ppm; 713 mg/m3 (TWA); 200 ppm; 950 mg/m3 (STEL) (ACGIH 1996/97). MAK: 100 ppm; 480 mg/m3; I; D (1998)
Siedepunkt: 126 °C
Schmelzpunkt: -77 °C
Flammpunkt: 22 °C c.c.
Selbstentzündungstemperatur: 420 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 0.88
Löslichkeit in Wasser: Gering
Explosionsgrenzen, Vol% in Luft: 1.2 - 7.6

Eigenschaften: Die entzündliche, farblose bis gelbe Flüssigkeit hat einen charakteristischen Geruch. Bei Temperaturen über 22°C können sich mit der Luft explosible Gemische bilden. Der Dampf ist schwerer als Luft. Bei einem Kontakt mit Luft und / oder Feuchtigkeit zersetzt sich der Stoff langsam und bildet dabei korrosive, toxische Dämpfe (n-Butanol, Essigsäure). Mit starken Oxidationsmitteln erfolgt eine heftige Reaktion. Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr. Kunststoffe werden angegriffen.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ aufgenommen werden und reizt die Augen und die Atemorgane. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es langsam zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Die Haut wird ausgetrocknet. Eine inhalative Aufnahme führt zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Halsschmerzen und einem Husten. Bei der Inhalation von Konzentrationen über dem Arbeitsplatzgrenzwert kann es zu Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit kommen. Eine wiederholte oder länger andauernde Einwirkung entfettet die Haut.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Patient nicht erbricht, da eine Aspiration auf jeden Fall verhindert werden muss. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen.

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Stand: 02. November 2007

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