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Benzol
Eigenschaften: Die leichtentzündliche, farblose Flüssigkeit hat einen charakteristischen Geruch. Gemische des Stoffes und der Luft sind explosibel. Da das Gas schwerer als die Luft ist kann es sich am Boden ausbreiten. Somit ist auch eine Fernzündung möglich. Der Stoff reagiert heftig mit Halogen und Oxidationsmitteln. Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr. Eine Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes ist durch den Geruch nicht feststellbar. Symptomatik: Der Stoff kann über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und reizt die Haut und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Bei einer Aufnahme kommt es zu Übelkeit, Erbrechen, trockener Haut, Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, muskuläre Krämpfe, abdominellen Schmerzen, Halsschmerzen, einer Dyspnoe und Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit. Bei einer oralen Aufnahme besteht die Gefahr der Aspiration mit einer folgenden Aspirationspneumonie. Bereits nach kurzen Einwirkungen kann es zu Schädigungen des zentralen Nervensystems kommen. Hohe Konzentrationen führen zu Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit. Nach einer wiederholten oder länger andauernden Einwirkung wird die Haut entfettet. Nun kann es zu Schädigungen des Immunsystems, der Leber und der blutbildenden Organe kommen. Der Stoff erzeugt beim Menschen Krebs. Der Genuss von Alkohol verstärkt die toxische Wirkung. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Patient nicht erbricht, da eine Aspiration auf jeden Fall verhindert werden muss. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden. |