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Biphenyle
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Polychlorierte Biphenyle

Synonyme: Chlorbiphenyl (54% Chlor), Chlordiphenyl (54% Chlor), PCB, Aroclor 1254
Molekulargewicht: ca. 327
CAS-Nr.: 1336-36-3
RTECS-Nr.: TQ1360000
UN-Nr.: 2315
Index-Nr.: 602-039-00-4
EINECS-Nr.: 215-648-1
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren: Anreicherung in der Nahrungskette des Menschen (Fisch). Die Substanz darf aufgrund ihrer Persistenz unter KEINEN Umständen in die Umwelt freigesetzt werden! Starker Meeresschadstoff.
EU Einstufung: Xn, N
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 9, UN Verpackungsgruppe: II
R-Sätze: 33-50/53
S-Sätze: (2-)35-60-61
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV: - ppm; 0.5 mg/m3 (Haut) (ACGIH 1996/97). MAK nicht festgelegt (1998)
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.5
Löslichkeit in Wasser: Unlöslich

Eigenschaften: Die gelbe, visköse Flüssigkeit ist nicht brennbar. Beim Verbrennen bilden sich toxische Dämpfe.

Symptomatik: Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und reizt die Augen. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es langsam zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Die Haut wird ausgetrocknet. Diese Symptome treten auch bei einer inhalativen Aufnahme auf. Nach einer oralen Aufnahme zeigt der Patient Kopfschmerzen, eine Starre und ein Fieber. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt mit dem Stoff kann eine Dermatitis (Chlorakne)  auslösen. Nun sind auch Schädigungen der Leber möglich. Im Tierversuch wurde eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit festgestellt.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden. Der Gefahrenbereich ist zu verlassen und ein Fachmann (Feuerwehr) muss die Gefahr einschätzen.

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Stand: 02. November 2007

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