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Blei(II)arsenit
Eigenschaften: Das weiße Pulver ist nicht brennbar. Beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei sehr toxische Dämpfe (Arsen, Blei). Die Zersetzungstemperatur ist aus der Literatur nicht bekannt. Mit Oxidationsmitteln erfolgte eine Reaktion, mit starken Säuren eine heftige Reaktion. Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Haut, die Atemwege und die Augen. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Nach einer oralen Aufnahme zeigt der Patient Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, ein brennendes Gefühl und abdominelle Schmerzen. Inhalativ aufgenommen kommt es zusätzlich zu Kopfschmerzen, Mattigkeit, einem Husten und einer Dyspnoe. Bereits nach kurzen Einwirkungen sind Schädigungen des zentralen Nervensystems, des Magen-Darm-Traktes und des Herz-Kreislaufsystems möglich. Es kann zu starken Blutungen und schweren Wasser- und Elektrolytverlusten kommen. Diese führen zu Kreislaufstörungen vom Kollaps bis zum Schock. Schon geringe Konzentrationen können letal enden. Alle Anzeichen können erst nach einer Latenzzeit auftreten. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt kann eine Sensibilisierung und eine Dermatitis auslösen. Nun kann es zu Schädigungen des peripheren Nervensystems (Nervenschäden), der Haut (Pigmentveränderungen), der Schleimhaut (Schädigung der Nasenscheidewand) und der Leber (Leberzirrhose) kommen. Der Stoff erzeugt beim Menschen Krebs. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P3-Filter haben. |