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n-Butylether
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n-Butylether

Synonyme: Di-n-butylether, 1,1'-Oxybisbutan, 1-Butoxybutan
Chemische Formel: (CH3(CH2)3)O
Molekulargewicht: 130.2
CAS-Nr.: 142-96-1
RTECS-Nr.: EK5425000
UN-Nr.: 1149
EU-Nr.: 603-054-00-9
EINECS-Nr.: 205-575-3
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren:  Schädlich für die Umwelt, vor allem für Wasserlebewesen. Wassergefährdend (WGK 2). Meeresschadstoff.
EU Einstufung: Xi
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 3, UN Verpackungsgruppe: III
R-Sätze: 10-36/37/38
S-Sätze: (2)
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Siedepunkt: 142 °C
Schmelzpunkt: -95 °C
Flammpunkt: c.c. 25 °C
Selbstentzündungstemperatur: 194 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 0.8
Löslichkeit in Wasser: Unlöslich
Explosionsgrenzen, Vol% in Luft: 1.5 - 7.6

Eigenschaften: Die entzündliche, farblose Flüssigkeit hat einen charakteristischen Geruch. Bei Temperaturen über 25°C können sich mit der Luft explosible Gemische bilden. Schütten, Fließen oder ähnliches kann zu einer elektrostatischen Aufladung führen. Vor allem im wasserfreien Zustand können sich explosible Peroxide bilden. Mit Oxidationsmitteln und Stickstofftrichlorid erfolgt eine Reaktion.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Die Haut wird ausgetrocknet. Nach einer oralen Aufnahme kommt es zu Übelkeit, einem brennenden Gefühl und Halsschmerzen. Inhalativ aufgenommen zeigt der Patient Halsschmerzen, einen Husten und eine Schläfrigkeit. Bereits nach kurzen Einwirkungen kann es zu Schädigungen der Leber und des zentralen Nervensystems kommen. Nach einer wiederholten oder länger andauernden Einwirkung wird die Haut entfettet.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Patient nicht erbricht, da eine Aspiration auf jeden Fall verhindert werden muss. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Das Entstehen von einem Nebel ist unbedingt zu vermeiden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen A / P2-Filter haben. Der Gefahrenbereich ist zu verlassen und ein Fachmann (Feuerwehr) muss die Gefahr einschätzen.

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Stand: 02. November 2007

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