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trans-2-Buten
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trans-2-Buten

Synonyme: 2-Buten, (E)-, trans-Dimethylethylen, beta-trans-Butylen (Zylinder)
Chemische Formel: C4H8
Molekulargewicht: 56.1
CAS-Nr.: 624-64-6
RTECS-Nr.: 1012
Index-Nr.: 601-012-00-4
EINECS-Nr.: 210-855-3
Gefahrensymbole:
EU Einstufung: F+
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 2.1
R-Sätze: 12
S-Sätze: (2-)9-16-33
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt. MAK nicht festgelegt (1998)
Siedepunkt: 1 °C
Schmelzpunkt: -105 °C
Flammpunkt: Brennbares Gas
Selbstentzündungstemperatur: 324 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 0.6
Löslichkeit in Wasser: Unlöslich
Explosionsgrenzen, Vol% in Luft: 1.8 - 9.7

Eigenschaften: Das farblose komprimierte Flüssiggas ist hochentzündlich und kann mit der Luft ein explosibles Gemisch bilden. Da das Gas schwerer als die Luft ist kann es sich am Boden ausbreiten. Somit ist auch eine Fernzündung möglich. In tiefer gelegenen Regionen kann der Stoff den vorhandenen Sauerstoff verdrängen. Schütten, Fließen oder ähnliches kann zu einer elektrostatischen Aufladung führen.

Symptomatik: Nach einer inhalativen Aufnahme kann es zu Schwindel bis zur Bewusstlosigkeit kommen. Bei einer Freisetzung des Gases wird sehr schnell eine toxische Konzentration erreicht und der vorhandene Sauerstoff verdrängt. Bei dem Kontakt mit der Haut oder der Augen mit dem flüssigen Gas entstehen Erfrierungen. In geschlossenen Räumen besteht eine akute Erstickungsgefahr. Bereits nach kurzen Einwirkungen kann es zu Schädigungen des zentralen Nervensystems (Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit) kommen.

Maßnahmen: Die Patienten sind mit umluftunabhängigen Atemschutz aus dem Gefahrenbereich zu retten. Jeder Patient erhält mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Bei einer Einwirkung auf der Haut (Erfrierungen) ist diese mit viel Wasser zu spülen. Die Kleidung darf nicht entfernt werden. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Es sind kälteisolierende Schutzhandschuhe und ein geeigneter Augenschutz zu tragen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden.

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Stand: 02. November 2007

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