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Benzonitril
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Benzonitril

Synonyme: Cyanobenzol, Benzoesäurenitril, Phenylcyanid
Chemische Formel: C6H5(CN)
Molekulargewicht: 103.1
CAS-Nr.: 100-47-0
RTECS-Nr.: DI2450000
UN-Nr.: 2224
EU-Nr.: 608-012-00-3
EINECS-Nr.: 202-855-7
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren: Wassergefährdend (WGK 2).
EU Einstufung: Xn
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 6.1, UN Verpackungsgruppe: II
R-Sätze: 21/22
S-Sätze: (2-)23
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Siedepunkt: 190.7 °C
Schmelzpunkt: -12.8 °C
Flammpunkt: c.c. 75 °C
Selbstentzündungstemperatur: 550 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.0
Löslichkeit in Wasser: Gering

Eigenschaften: Die brennbare, farblose Flüssigkeit hat einen charakteristischen Geruch. Bei Temperaturen über 75°C können sich mit der Luft explosible Gemische bilden. Beim Verbrennen oder beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei sehr toxische Dämpfe (Cyanwasserstoff, Stickoxide). Mit starken Säuren erfolgt eine heftige Reaktion unter der Bildung von Cyanwasserstoff. Kunststoffe werden angegriffen. Es gibt kaum Informationen über die Wirkung des Stoffes auf den menschlichen Körper. Aus diesem Grund ist größte Vorsicht geboten.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Augen. Eine Einwirkung auf die Augen ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Nach einer inhalativen oder oralen Aufnahme kommt es zu Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, einer Dyspnoe und Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit. Hohe Konzentrationen können bereits bei kurzen Einwirkungen Krämpfe, Atemstörungen und Bewusstseinstörungen verursachen. Es gibt kaum Informationen über die Wirkung des Stoffes auf den menschlichen Körper. Aus diesem Grund ist größte Vorsicht geboten.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden.

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Stand: 02. November 2007

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