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cis-2-Buten
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cis-2-Buten

Synonyme: 2-Buten, (Z)-, cis-Dimethylethylen, beta-cis-Butylen (Zylinder)
Chemische Formel: C4H8
Molekulargewicht: 56.1
CAS-Nr.: 590-18-1
UN-Nr.: 1012
Index-Nr.: 601-012-00-4
EINECS-Nr.: 209-673-7
Gefahrensymbole:
EU Einstufung: F+
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 2.1
R-Sätze: 12
S-Sätze: (2-)9-16-33
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt. MAK nicht festgelegt (1998)
Siedepunkt: 4 °C
Schmelzpunkt: -139 °C
Flammpunkt: Brennbares Gas
Selbstentzündungstemperatur: 324 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 0.6
Löslichkeit in Wasser: Unlöslich
Explosionsgrenzen, Vol% in Luft: 1.7 - 9.0

Eigenschaften: Das farblose, komprimierte Flüssiggas ist hochentzündlich. Da das Gas schwerer als die Luft ist kann es sich am Boden ausbreiten. Somit ist auch eine Fernzündung möglich. In tiefer gelegenen Regionen kann sich der Stoff ansiedeln und den dort vorhanden Sauerstoff der Luft verdrängen. Schütten, Fließen oder ähnliches kann zu einer elektrostatischen Aufladung führen.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ aufgenommen werden. Bei einem Freisetzen des Gases verdampft die Flüssigkeit sehr schnell und verdrängt dabei die Luft. Auf der Haut kann es zu Erfrierungen kommen. Eine Einwirkung des Stoffes ist an einem Schwindel und Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit führen. Bereits nach kurzen Einwirkungen sind Schädigungen des zentralen Nervensystems möglich.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Bei einer Einwirkung auf der Haut (Erfrierungen) ist diese mit viel Wasser zu spülen. Die Kleidung darf nicht entfernt werden. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut ist durch kälteisolierende Schutzhandschuhe zu schützen. Die Augen sind durch eine Schutzbrille oder anderen Gesichtsschutz zu schützen. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein Chemikalienschutzanzug getragen werden.

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Stand: 02. November 2007

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