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Blei(VI)chromat
Eigenschaften: Das gelbe bis orange gefärbte, kristalline Pulver ist nicht brennbar. Beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei toxische Dämpfe (Bleioxide). Mit Alkalimetallen, starken Oxidationsmitteln und Wasserstoffperoxid erfolgt eine Reaktion. Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr. Bei höheren Temperaturen erfolgt eine Reaktion mit organischen Verbindungen. Auch hier besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr. Die Zersetzungstemperatur ist aus der Literatur nicht bekannt. Beim Erhitzen, Schweißen und Schneiden von Material, das mit Bleichromat behandelt wurde können toxische Dämpfe (Blei- und Chromverbindungen) entstehen. In der Natur kommt der Stoff als Mineral (Crocoit, Phoenicochroit) vor. Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Atemwege. An den Augen entsteht eine Rötung, auf der Haut Verbrennungen. Nach einer oralen Aufnahme zeigt der Patient, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Verstopfungen, abdominelle Schmerzen und eine Mattigkeit. Inhalativ aufgenommen kommt es zu Übelkeit, einem Husten, Kopfschmerzen und einer Dyspnoe. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt kann eine Sensibilisierung und eine Dermatitis auslösen. Es können chronische Geschwüre und Ekzeme auftreten. Nun kann es auch durch die Staubpartikel zu Schädigungen der Lunge (z.B. Asthma) kommen. Schädigungen der Nieren sind möglich. Der Stoff ist für den Menschen krebserzeugend und verursacht genetische Schäden. Die Fortpflanzungsfähigkeit wird beeinträchtigt. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Vor allem Schwangere sollen den Kontakt mit dem Stoff vermeiden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P3-Filter haben. |