|
Captafol
Eigenschaften: Das brennbare, farblose bis gelbe, kristalline Pulver zersetzt sich beim Verbrennen oder beim Erhitzen und bildet dabei korrosive, toxische Dämpfe (Chlorwasserstoff, Schwefeloxide, Stickoxide). Metalle werden angegriffen. Mit Basen erfolgt eine heftige Reaktion. Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr. Die Lösemittel in den Handelsprodukten können die chemischen, physikalischen und toxikologischen Angaben komplett verändern. Symptomatik: Der Stoff kann über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. An den Augen kommt es zu Schmerzen, Rötungen und einem Juckreiz. Auf der Haut verursacht der Stoff Rötungen und eine Blasenbildung. Eine orale Aufnahme führt zu Durchfall und einem brennenden Gefühl. Nach einer inhalativen Aufnahme zeigt der Patient Halsschmerzen, einen Husten und eine Dyspnoe. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt kann eine Sensibilisierung (allergische Bindehautentzündung) und / oder eine Dermatitis auslösen. Nun können auch asthmatische Beschwerden und Schädigungen der Leber und der Nieren auftreten. Der Stoff steht im Verdacht beim Menschen Krebs zu erzeugen. Die Lösemittel in den Handelsprodukten können die chemischen, physikalischen und toxikologischen Angaben komplett verändern. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P3-Filter haben. |