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p-Cymol
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p-Cymol

Synonyme: 1-Methyl-4-isopropylbenzol, Dolcymen, Camphogen
Chemische Formel: CH3C6H4CH(CH3)2
Molekulargewicht: 134.2
CAS-Nr.: 99-87-6
RTECS-Nr.: GZ5950000
UN-Nr.: 2046
EINECS-Nr.: 202-796-7
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren: Starker Meeresschadstoff.
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 3, UN Verpackungsgruppe: III
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Siedepunkt: 177 °C
Schmelzpunkt: -68 °C
Flammpunkt: c.c. 47 °C
Selbstentzündungstemperatur: 435 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 0.85
Löslichkeit in Wasser: Unlöslich
Explosionsgrenzen, Vol% in Luft: 0.7 - 5.6

Eigenschaften: Die entzündliche, farblose Flüssigkeit hat einen charakteristischen Geruch. Der Dampf ist schwerer Luft. Bei Temperaturen über 47°C können sich mit der Luft explosible Gemische bilden. Mit Oxidationsmitteln erfolgt eine Reaktion. Gummi wird angegriffen.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Haut und die Augen. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Die Haut wird ausgetrocknet. Eine orale Aufnahme führt zu Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen, Schläfrigkeit und Bewussteinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit. Nach einer inhalativen Aufnahme zeigt der Patient Erbrechen, Schindel und eine Schläfrigkeit. Bei einer oralen Aufnahme besteht die Gefahr der Aspiration mit einer folgenden Aspirationspneumonie. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt verursacht eine Entfettung der Haut.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Patient nicht erbricht, da eine Aspiration auf jeden Fall verhindert werden muss. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Das Entstehen von einem Nebel ist unbedingt zu vermeiden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen A / P2-Filter haben.

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Stand: 02. November 2007

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