|
Chlorhalonil
Eigenschaften: Die farblosen Kristalle sind geruchlos. Beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei korrosive, toxische Dämpfe (Chlorwasserstoff, Stickoxide). Die Lösemittel in den Handelsprodukten können die chemischen, physikalischen und toxikologischen Angaben komplett verändern. Symptomatik: Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. An den Augen entsteht ein verschwommener Blick. Eine orale Aufnahme verursacht ein brennendes Gefühl und abdominelle Schmerzen. Nach einer inhalativen Aufnahme zeigt der Patient ein brennendes Gefühl. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt kann eine Sensibilisierung und / oder eine Dermatitis auslösen. Nun kann es auch zu Schädigungen der Nieren und des Magen-Darm-Traktes kommen. Die Lösemittel in den Handelsprodukten können die chemischen, physikalischen und toxikologischen Angaben komplett verändern. Es gibt kaum Informationen über die Wirkung des Stoffes auf den menschlichen Körper. Aus diesem Grund ist größte Vorsicht geboten. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Bei Substanzen, die Lösemittel enthalten, ist das Auslösen von Erbrechen kontraindiziert. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Vor allem Schwangere, Kinder und Jugendliche sollen den Kontakt mit dem Stoff vermeiden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P2-Filter haben. |