Papaver somniferum L.
Namen: Schlafmohn, Bastelmohn, Gartenmohn. Beschreibung: Die einjährige, 40 - 150 cm hohe Pflanze führt im Stengel und Kapsel einen weißen Milchsaft. Die blaugrünen Blätter umfassen den aufrechten und behaarten Stengel und sind nicht geteilt. Aus 4 Kronblättern bestehen die weißen oder violetten Blüten. Am Grunde der Kronblätter findet man dunkle Flecken. Die Blüten werden 6 - 10 cm breit. In der ca. 5 cm langen und 4 cm breite Kapsel befinden sich viele Samen. Blütezeit: Juni - August Vorkommen: Die eigentliche Heimat des Schlafmohns ist Zentral- und Kleinasien. Heute ist er als Kultur- und Zierpflanze, aber auch verwildert, im Mittelmeergebiet und Südeuropa zu finden. In der Bundesrepublik findet man die Pflanze selten (siehe auch Anmerkung). Wirkstoffe: In der Pflanze ist ein Gemisch von Alkaloiden aus Papaverin, Protopin, Cryptopin, Narcotin, Codein, Morphin, Thebain und vielen anderen mehr zu finden. Giftige Teile: Die ganze Pflanze, vor allem die Kapsel, ist stark giftig. Wirkung: Die tödliche Dosis kommt ab 0,2 g Morphin zustande. Der Betroffene zeigt Schwindel, Müdigkeit und nicht häufig Erbrechen. Die komplette Muskulatur erschlafft, die Pupillen maximal verengt und die Körpertemperatur ist herabgesenkt. Die Atmung wird von Anfang an geschädigt, die Atemfrequenz und die Herzfrequenz nehmen ab. Die Atemnot ist meist nicht durch eine Zyanose erkennbar und wird deshalb oft übersehen. Der Tod tritt durch eine zentrale Atemlähmung ein. Maßnahmen: Die Wirkstoffe werden schnell resorbiert. Die Gabe von medizinischer Kohle sollte trotz allem prophylaktisch durchgeführt werden. Eine Überwachung der Atmung ist sehr wichtig. Eine Beatmung über eine sehr lange Zeit kann das Überleben sichern. Als spezifisches Antidot ist Naloxon einsetzbar. Die Initialdosis beträgt bei Erwachsenen 0,4 mg intravenös. Diese Menge kann je nach Schwere der Intoxikation alle 2 - 3 Minuten nachinjiziert werden. Die Gabe von Naloxon ist heute sehr umstritten. Anmerkung: Die Pflanze fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Bei dem Anbau darf eine Fläche von 10 m² nicht überschritten werden. Für eine Anpflanzung ist die Genehmigung der Bundessuchtmittelstelle in Berlin einzuholen ! |